I. Allgemeine Bestimmungen
Geltung
Die Regio Wall GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von der Agentur ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

Leistungen, Auftragsabwicklung und
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Auf das Vertragsverhältnis sind jene Teile der vorliegenden AGB anzuwenden, die dem Grundgeschäft/den Grundgeschäften des Vertrages zu Grunde liegen.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber‐, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet dem Kunden nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad‐ und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

Termine
Angegebene Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse ­höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

Kündigung – Auflösung
Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen, ohne Nachfristsetzung, aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Sofern die Agentur in Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist die über das Vertragsende hinauswirken, hat der Kunde diese Verpflichtungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Agentur und dem Kunden zu übernehmen und die Agentur diesbezüglich schad‐ und klaglos zu halten.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind vor Schaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Die von der Agentur gelieferten Sujets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn‐ und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens (€ 15,00) sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, ­außer die Forderung des Kunden wurde von der ­Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Honorar bei Sujetgestaltung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honorar­anspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischen­abrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Honorar versteht sich als Netto‐Honorar zuzüglich der Umsatz­steuer in gesetzlicher Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Agentur, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs‐ und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Die Agentur behält sich die Rechte an ihren Leistungen bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung des Kunden vor.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist ‐ unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist ‐ die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte Vergütung zu.

Kennzeichnung, Referenz
Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen zu kennzeichnen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt­anspruch zusteht. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet‐Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).

Gewährleistung
Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs‐, marken‐, urheber‐ und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name/Firma, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Adresse, E‐Mail, Internetadresse, ­Telefonnummer, Kontoverbindung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für die Übermittlung eines Newsletters automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden: office@regiowall.at

Sonstiges
Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; die Übersendung per E‐Mail genügt der Schriftform. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern gesetzlich nicht zwingend eine andere Form vorgesehen ist, schriftlich an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressen­änderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen; in diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse des anderen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich weiters, ihren Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

Erfüllungsort – anwendbares Recht – Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen wird der Sitz der Agentur in 3150 Wilhelmsburg, Flesch-Platz 1 vereinbart. Für diesen Vertrag wird die Anwendung des materiellen Rechtes der Republik Österreich vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit Landesgerichts St. Pölten vereinbart.

II. Werbeeinschaltungen
Auftrag
Vertragsgegenstand ist die Ausstrahlung von Werbung (im Folgenden „Werbeeinschaltung“) auf digitalen Werbeflächen der Regio Wall GmbH. Eine Platzierung erfolgt im wechselseitigen Einvernehmen; es besteht aber kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung. Ist nichts anderes vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.
Sofern der Ausstrahlung der Werbeeinschaltung an gewissen Standorten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z.B: aufgrund von Vereinbarungen mit Vertragspartnern von Regio Wall GmbH) Einschränkungen entgegenstehen, so ist die Agentur berechtigt, die Reichweite durch einen längeren als den vereinbarten Zeitraum der Schaltung der Werbung auszugleichen.

Storno
Die Agentur behält sich vor, Werbeeinschaltungen von der Ausstrahlung auszuschließen, sofern sie gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder sich gezielt gegen die Agentur richten.
Das Storno ist schriftlich zu erklären. Ein Storno der Werbeeinschaltung wird mit Einlangen der Zahlung der Stornogebühr bei der Agentur rechtswirksam (bis zum Einlangen der Zahlung der Stornogebühr bei der Agentur steht dieser das volle Einschaltungsentgelt zu):
– bis 4 Wochen vor Schaltbeginn:
25% der stornierten Auftragssumme
– bis 1 Woche vor Schaltbeginn:
50% der stornierten Auftragssumme
Danach ist ein Storno nicht mehr zulässig und steht der Regio Wall GmbH jedenfalls – unter Ausschluss der Anrechnung gemäß § 1168 ABGB – das volle Einschaltungsentgelt zu.

Werbeinhalte
Die Werbeinhalte sind vom Kunden in technisch einwandfreiem Zustand herzustellen und spätestens 1 Woche vor Schaltbeginn an die Agentur zu übergeben.
Über ungeeignete oder beschädigte Werbeinhalte wird die Agentur den Kunden umgehend informieren.
Über ausdrücklichen Auftrag des Kunden wird die Agentur Werbeinhalte für den Kunden produzieren oder dessen Werbeinhalte bearbeiten. Ist nichts anderes vereinbart, kommt dabei ein Stundensatz von € 70 ­exklusiv MwSt. je Mitarbeiter zur Verrechnung.
Die Übermittlung von Werbeinhalten hat in elektronischer Form zu erfolgen. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die elektronische Kopie dauerhaft und über die Vertragslaufzeit hinaus zu Beweiszwecken zu speichern. Erfolgt die Übergabe auf einer Hardcopy (USB-Stick, CD, usw.), so geht das Eigentum an der Hardcopy (nicht aber an den Werbeinhalten) auf die Agentur über.

Die Gefahr der Übermittlung der Werbeinhalte trägt der Kunde.

Der Kunde garantiert, dass seine Werbeinhalte weder Gesetze verletzen, noch gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Er garantiert, ein Rechteclearing vorgenommen zu haben. Dieses Rechteclearing hat insbesondere Urheber‐, Leistungsschutz‐, Marken‐ und Persönlichkeitsrechte zu umfassen. Im Falle eines ­Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde die Agentur schad‐ und klaglos zu halten. Die ­Agentur ist gegenüber dem Kunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbeinhalte zu prüfen und im Falle eines Verdachtes, von dem der Kunde unverzüglich zu informieren ist, von der Ausstrahlung auszunehmen. Die Agentur ist berechtigt, Dritten, die einen begründeten Verstoß gegen ihre Rechte behaupten, Name und Anschrift des Kunden bekannt zu geben.

Die Agentur ist jederzeit berechtigt, die Werbeinhalte als Werbung zu kennzeichnen

III. Programmgestaltung
Medieninhaber und damit inhaltlich verantwortlich für das Programm ist die Agentur.

Die Agentur ist auf die Mitarbeit sowie die Bereitstellung von Informationen und Content („Inhalte“) des Kunden angewiesen. Der Kunde ist daher verpflichtet, in ­regelmäßigen, zu vereinbarenden Abständen derartige Inhalte bereitzustellen. Der Kunde garantiert, über die Rechte zur Verwertung der Inhalte im Ausmaß der konkreten Verwendung zu verfügen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu klären. Nur im Falle einer offensichtlichen Rechtsverletzung trifft die Agentur eine Warnpflicht.

Die Agentur erbringt sämtliche Dienste jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Die Agentur haftet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, ­Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammen­hang mit der Programmierung.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der ­Agentur angebotenen Dienste auch unter Einbe­ziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Ver­fügbarkeit der Dienste ist deshalb von der ­technischen Bereit­stellung fremder Netzdienste abhängig. Die ­Agentur übernimmt keine Verpflichtung, die ange­botene Programmierung unterbrechungsfrei zu liefern. Dem ­Kunden ist bekannt, dass die Agentur auf die Möglichkeit des Internet‐Zuganges, die Übertragungsgeschwindigkeit sowie die Verfügbarkeit und Stabilität der Netzver­bindungen keinen Einfluss hat.

Die Agentur ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine angemessene Zeit zu unterbrechen. Insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind
(z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) kann es zu einer zeitweiligen Beschränkung der Dienste kommen. Der Kunde erklärt, daraus keine Ansprüche ­abzuleiten, die Agentur wird im Gegenzug auf eine schnelle ­Störungsbeseitigung hinwirken.
Die LED-Walls werden bei Naturereignissen oder auch Verkehrsunfällen auch als Verkehrs-Informationssystem verwendet. In diesem Zusammenhang kann es bei ­Bedarf zu einer Art Betriebsunterbrechung führen und damit zur Unterbrechung der Werbeschaltungen. Die daraus entstehende Beschränkung der Dienste ­akzeptiert der Kunde und leitet daraus keine Ansprüche ­gegenüber der Agentur ab.